Jugendschutz

Jugendschutz

Der Schutz unserer Jugend wird bei unserem Musikfest natürlich beachtet. Daraus ergeben sich ein paar Regeln, die wichtig sind zu wissen. Entsprechend dem Alter sind die Eintrittsarmbänder farblich gekennzeichnet.


Wenn Du unter 18 bist und abends ohne Deine Eltern kommst, brauchst Du den PartyPass!


Alle Infos zum Jugendschutz findet Ihr auf den Seiten des Landratsamts Mindelheim.


Damit wir am Eingang lange Schlangen vermeiden können, haltet bitte vorab den Ausweis und – falls Ihr noch unter 18 Jahren seid – einen ausgefüllten PartyPass zur Alterskontrolle bereit. Wir werden am Eingang den ausgefüllten PartyPass einbehalten und Euch diesen beim Verlassen des Festgeländes wieder aushändigen.


Wichtig!

  • Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Eltern keinen Zutritt
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen bis 24:00 Uhr bleiben. Dazu wird Euer Personalausweis/Reisepass und PartyPass benötigt.
    Solltet Ihr mit Begleitperson und gültiger
    Erziehungsbeauftragung kommen, könnt ihr entsprechend länger bleiben. Hierzu brauchen wir unbedingt eine Ausweiskopie Eurer Erziehungsberechtigten. Weiterhin kann die Erziehungsbeauftragung nur für einen Jugendlichen unter 18 übernommen werden.


Selbstverständlich gilt das Jugendschutzgesetz

  • Jugendliche unter 16 Jahren
    erhalten keine Getränke und Lebensmittel die Alkohol enthalten. Es ist nicht gestattet, dieses in der Öffentlichkeit zu Euch zu nehmen.
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
    erhalten keine Getränke und Lebensmittel, die Branntwein enthalten, z.B. Schnaps, Goaß etc. Es ist auch nicht gestattet, dieses in der Öffentlichkeit zu Euch zu nehmen. Alkoholhaltige Getränke wie Bier sind – in Maßen konsumiert – erlaubt.


Zusammenfassung für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre ohne Begleitung der Eltern:

Du willst bis 24:00 bleiben?


Du willst länger als 24:00 bleiben?

  • Partypass
  • Dein Personalausweis/Reisepass
  • 1 volljährige Begleitperson
  • ausgefülltes Formular Erziehungsbeauftragung
  • Ausweiskopie des in der Erziehungsbeauftragung genannten Elternteils

Zusammenfassung für Jugendliche unter 16:

Kein Einlass zu Abendveranstaltungen außer ein Elternteil begleitet Dich.

Du brauchst nur Deinen Ausweis.



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